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Marktmissbrauchsregulierung (MAR)

Im Rahmen unseres festen und kontinuierlichen Engagements für die Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Märkten, in denen wir tätig sind, haben wir Kontrollmechanismen eingerichtet, um die Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch (MAR) sicherzustellen.
  
Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) des Europäischen Parlaments und des Rates ist seit dem 3. Juli 2016 in Kraft und zielt darauf ab, folgendes Verhalten zu verhindern:

Insider Wissen

Die Nutzung von Insiderinformationen zur Durchführung von Transaktionen

Unrechtmäßige Weitergabe von Informationen

Die unerlaubte Weitergabe von vertraulichen Informationen

Marktmanipulation

Die Manipulation oder der Missbrauch von Märkten.