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Marktmissbrauchsregulierung (MAR)
Im Rahmen unseres festen und kontinuierlichen Engagements für die Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Märkten, in denen wir tätig sind, haben wir Kontrollmechanismen eingerichtet, um die Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch (MAR) sicherzustellen.
Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) des Europäischen Parlaments und des Rates ist seit dem 3. Juli 2016 in Kraft und zielt darauf ab, folgendes Verhalten zu verhindern:
Insider Wissen
Die Nutzung von Insiderinformationen zur Durchführung von Transaktionen
Unrechtmäßige Weitergabe von Informationen
Die unerlaubte Weitergabe von vertraulichen Informationen
Marktmanipulation
Die Manipulation oder der Missbrauch von Märkten.